13.02.2018

Science4Life-Expertentalk – Das müssen Gründer rund um das Thema Patente wissen

Um das eigene Hab und Gut zu schützen, schließt man die besten Versicherungen ab – doch viele vergessen dabei, auf die eigene Idee aufzupassen: Das Patent, ein Verbotsrecht, mit dem ihr eure Erfindung vor Nachahmungen Dritter schützen könnt.

Erfinder kann im Grunde jeder sein und ist auch als Gemeinschaftswerk im Team möglich. Nun stellt sich aber die Frage, welche Ideen patentiert werden können – vom chemischen Stoff bis hin zu einem besonderen Herstellungsverfahren, sollte es sich lediglich um eine Erfindung aus dem technischen Bereich handeln. Ausschließlich eine Lizenzvergabe lässt die Verwendung eurer Erfindung zu. Doch der Prozess von der Idee bis hin zum Patent ist lang und hält so manche Fehlerquellen für Gründer bereit. Was es bei Patenten besonders als Gründer zu beachten gibt – das weiß der Science4Life-Experte und Patentanwalt Dr. Georg J. Hoppe. Im Interview verrät er seine Tipps rund um das Thema Patente:

 

Herr Hoppe, gibt es den richtigen Zeitpunkt, um ein Patent anzumelden?

Möglichst früh, denn wenn zwei unabhängig voneinander dieselbe Idee haben, bekommt derjenige das Patent, der die Patentanmeldung zuerst beim Patentamt eingereicht hat. Deshalb ist ein früher Anmeldetag zwar sehr wichtig, aber auch nicht einzig und allein ausschlaggebend: Damit einer Anmeldung ein bestimmter Anmeldetag zukommt, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Die Erfindung muss beispielsweise so beschrieben sein, dass sie für einen Fachmann ausführbar ist. Wenn man also bislang nur eine Idee für eine neue Erfindung hat und sich noch gar nicht im Klaren darüber ist, wie die Erfindung praktisch umgesetzt bzw. ausgeführt wird, kann man zwar eine Patentanmeldung einreichen, aber es kann sein, dass einem der Anmeldetag später gar nicht zuerkannt wird. In der Praxis ist das manchmal nicht leicht zu entscheiden, ob diese Voraussetzung bereits erfüllt ist. Ähnliches gilt auch hinsichtlich der Breite der Patentansprüche, mit denen man den gewünschten Schutzumfang selber definieren kann. Wenn man einen sehr breiten Schutzumfang anstrebt, sollte man in der Patentanmeldung mehrere praktische Beispiele für die Erfindung angeben, um diesen großen Schutzumfang rechtfertigen zu können.

 

Wie sollten dann Gründer konkret vorgehen?

In solchen Fällen ist es manchmal sinnvoll, nach einer frühen ersten Anmeldung eine zweite Patentanmeldung einzureichen, wenn man in der Entwicklung einen Schritt weiter ist und konkrete Angaben zur Ausführung der Erfindung machen kann. Wenn beispielsweise für einen in der ersten Patentanmeldung beschriebenen chemischen Stoff ein weiteres Syntheseverfahren gefunden wird, kann man dieses Syntheseverfahren in die zweite Patentanmeldung neu aufnehmen.

 

Müssen Gründer aus den Bereichen Life Sciences, Chemie und Energie speziell beim Thema Patent etwas beachten?

Gründer aus den genannte Bereichen haben oftmals eine große Konkurrenz. Die Forschung und Entwicklung sollte daher möglichst früh im Hinblick auf Patentanmeldungen abgestimmt werden, damit keine wertvolle Zeit verloren geht. Gleichzeitig ist zu beachten, dass Unternehmer der Gefahr von Patentverletzungen gegenüberstehen. Daher sollte man möglichst früh auch die Patentanmeldungen und Patente der Konkurrenz beobachten und analysieren, um zu verhindern, dass man womöglich zum Patentverletzer wird. Je früher sich die Gründerteams über die Schutzrechte der Wettbewerber informieren, desto eher kann man eine geeignete Umgehungsstrategie entwickeln, wie beispielsweise alternative technische Lösungen, Lizenzverhandlungen oder ähnliches.

 

Wie lange ist die Idee durch ein Patent konkret geschützt?

Ein Patent läuft maximal 20 Jahre – gerechnet ab dem Anmeldetag. In den meisten Fällen wird ein Patent allerdings nicht so lange aufrechterhalten. Das richtet sich nach der wirtschaftlichen Werthaltigkeit des Patents. Bei den heutigen Produktzyklen sind 20 Jahre eine sehr lange Zeit. Gleichzeitig muss man beachten, dass schon allein für das Prüfungsverfahren, also bis ein Patent überhaupt erteilt wird, mehrere Jahre ins Land gehen können. Ab der Veröffentlichung einer Patentanmeldung bis zur Patenterteilung hat der Patentanmelder zum Beispiel noch keinen Anspruch auf Schadenersatz oder auf Unterlassung der patentverletzenden Handlung, sondern kann nur eine angemessene Entschädigung verlangen. Daher ist es für Gründer, die ihre Kerntechnologie zum Patent anmelden, häufig wichtig, das Anmeldeverfahren schnell voranzutreiben. Dies ist häufig auch im Hinblick auf eingesetztes Risikokapital bzw. weitere Finanzierungsrunden von großer Bedeutung.

 

Auf was sollen Gründer bei einem Business-Wettbewerb zum Thema Patente besonders achten?

Wichtig ist natürlich, dass ein Gründer Erfindungen geheim hält. Beim Science4Life Wettbewerb muss beispielsweise jeder Berater oder Juror eine Verschwiegenheitserklärung abgeben. Aber auch im Umgang mit möglichen Investoren, Kooperationspartnern, Kunden oder ähnlichem ist in jedem Fall Vorsicht geboten. Hier sollten Geheimhaltungsvereinbarungen vor dem Austausch von relevanten Informationen abgeschlossen werden. Und auch nach der Einreichung einer Patentanmeldung kann es in bestimmten Konstellationen ungünstig sein, eine Erfindung zu publizieren. Das sollte im Zweifelsfall vorab mit einem Patentanwalt besprochen werden.

 

Zum Schluss: Ihre drei Tipps zum Thema Patentanmeldungen für Gründer. 

1.Setzt euch möglichst früh mit dem Thema Patente auseinander. Bestimmt in eurem Gründerteam jemanden, der sich mit diesem Thema dauerhaft auseinandersetzt.

2.Macht regelmäßig Patentrecherchen. So lernt Ihr etwas über eure Wettbewerber und gleichzeitig über die für euch relevanten Märkte. Entsprechende Recherchen kann man über die öffentlich zugänglichen Datenbanken durchführen, zum Beispiel unter https://depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depatisnet?window=1&space=menu&content=index&action=recherche

3.Gründer haben nicht die gleichen Bedürfnisse wie etablierte mittelständische Unternehmen oder große Konzerne. Versucht einen Patentanwalt zu finden, bei dem ihr das Gefühl habt, dass er speziell auf eure Bedürfnisse als Gründer eingehen kann und die Zeit hat, Dinge mit euch zu diskutieren.

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Das Start-up bietet eine effizientere und patientenfreundlichere Alternative: Ein resorbierbares Biomaterialimplantat, das die körpereigenen Regenerationsmechanismen aktiviert – ganz ohne zusätzlichen Eingriff. Aktuelle Blutkrebs-Medikamente scheitern häufig an Resistenzbildung, geringer Wirksamkeit und starken Nebenwirkungen. Der Wirkstoff von EpiCure aus München, Carbacitabin (CAB), greift gezielt in gestörte epigenetische Mechanismen ein und überwindet diese Limitierungen. Die präklinischen Daten belegen: Das Start-up kann Blutkrebspatienten eine effektive und äußerst gut verträgliche Therapieoption bieten. Plantman aus Köln entwickelt pflanzliche therapeutische Proteine zur Bekämpfung neurodegenerativer Erkrankungen. Der innovative Ansatz zielt auf die schädliche Proteinansammlung bei der Huntington-Krankheit ab und soll ihr Fortschreiten verhindern. 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Das Team von TwinWatt aus Darmstadt entwickelt eine neue Generation von Windkraftanlagen, die speziell für den Einsatz in Städten und Gewerbegebieten optimiert ist, wo Windenergie bislang ungenutzt blieb. Die optimierte Windführung des Start-ups beschleunigt selbst schwache Winde auf mehr als das Doppelte und steigert so die Energieausbeute erheblich. Die Anlage ist als eigenständige Energiequelle einsetzbar oder lässt sich ideal mit Photovoltaik kombinieren – für eine ganzheitliche, nachhaltige Stromversorgung. Jetzt für die Businessplanphase bewerben! Nach der erfolgreichen Konzeptphase startet nun die finale Runde des Science4Life Venture Cup und des Science4Life Energy Cup: die Businessplanphase. Teilnehmer erhalten professionelles Feedback zu ihrem vollständigen Businessplan in Präsentationsform, haben die Chance auf wertvolle Academy-Days und können attraktive Preisgelder gewinnen. 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